Ultraschalluntersuchung des kleinen Beckens

Zusätzlich zu der von den Krankenkassen gewährten Basisuntersuchung empfehlen wir bei entsprechendem Sicherheitsbedürfnis und Beschwerdelosigkeit die regelmäßige Durchführung von Ultraschalluntersuchungen des inneren Genitales (Gebärmutter, Eierstöcke – abhängig vom individuellen Risiko). Diese Untersuchungen geben deutlich mehr Aufschluss als die alleinigen Tastuntersuchungen.

Ultraschalluntersuchung der weiblichen Beckenorgane

Die Ultraschalluntersuchung des inneren Genitale stellt auch bei unauffälligem Tastbefund eine Verbesserung der Diagnostik auf dem Gebiet der Früherkennung dar, die bisher nicht Bestandteil der Früherkennungsuntersuchung ist. Durch die Ultraschalluntersuchung ergeben sich wertvolle Hinweise, insbesondere bezüglich Veränderungen der Eierstöcke und des Gebärmutterkörpers / der Gebärmutterschleimhaut. Um eine größtmögliche Sicherheit zu erlangen, sind diese Möglichkeiten unserer Meinung nach daher sehr zu empfehlen. Auch hier handelt es sich um ein Früherkennungsverfahren ohne Strahlenbelastung für die Patientin. Diese Untersuchung ist nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Die Kosten erfragen Sie bitte in der Praxis.