Erweiterte Krebsvorsorge

Zusätzlich zu der von den Krankenkassen gewährten Basisuntersuchung empfehlen wir bei entsprechendem Sicherheitsbedürfnis und Beschwerdelosigkeit die regelmäßige Durchführung von Ultraschalluntersuchungen sowohl des inneren Genitales (Gebärmutter, Eierstöcke) als auch der Brustdrüse (abhängig vom individuellen Risiko). Diese Untersuchungen geben deutlich mehr Aufschluss als die alleinigen Tastuntersuchungen.

Ultraschalluntersuchung beider Brustdrüsen

Da der Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung der Frau ist, kommt dessen Früherkennung ein besonders hoher Stellenwert zu. Nach aktueller Datenlage profitieren Frauen zwischen 50 und 70 Lebensjahren von einem generellen Mammografie-Screening. Da andererseits ca. 25% der Brustkrebsneuerkrankungen vor dem 50. Lebensjahr auftreten, sollte bereits vorher über ergänzende Untersuchungen, abhängig von der individuellen Situation, nachgedacht werden. Wir bieten eine Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen zur Früherkennung an. Die Ultraschalluntersuchung der weiblichen Brust und ihrer Lymphabflussgebiete mit hochauflösender Technik gibt wertvolle Hinweise, insbesondere bei der Beurteilung nicht tastbarer Tumoren oder Zysten. Sie ist mit keinerlei Belastung des Körpers durch Röntgenstrahlung verbunden. Diese Untersuchung ist nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Die Kosten erfragen Sie bitte in der Praxis.

Ultraschalluntersuchung der weiblichen Beckenorgane

Die Ultraschalluntersuchung des inneren Genitale stellt auch bei unauffälligem Tastbefund eine Verbesserung der Diagnostik auf dem Gebiet der Früherkennung dar, die bisher nicht Bestandteil der Früherkennungsuntersuchung ist. Durch die Ultraschalluntersuchung ergeben sich wertvolle Hinweise, insbesondere bezüglich Veränderungen der Eierstöcke und des Gebärmutterkörpers / der Gebärmutterschleimhaut. Um eine größtmögliche Sicherheit zu erlangen, sind diese Möglichkeiten unserer Meinung nach daher sehr zu empfehlen. Auch hier handelt es sich um ein Früherkennungsverfahren ohne Strahlenbelastung für die Patientin. Diese Untersuchung ist nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Die Kosten erfragen Sie bitte in der Praxis.